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2689 Gratulationsartikel gefunden

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Gratulationsbild von Hermann Hammerschmied
Foto: © Privat
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ARTIKEL:

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15.2.2006

Rohrbacher Rundschau

Hermann Hammerschmied, 80. Geburtstag

Mit 80 ein Siegertyp.

Eine Sportlegende, Hermann Hammerschmied, ist 80 Jahre alt! Die Union Altenfelden gratulierte dem Jubilar und verlieh ihm die Ehrennadel in Gold. Hammerschmied ist begeisterter Langläufer im klassischen Stil und dabei auch mehrmaliger Landesmeister. Bei den Staatsmeisterschaften reichte es für mehrere zweite Plätze, da musste er sich meist dem Ampflwanger Hermann Gantiola geschlagen geben.

Alleine in dieser Saison hat er schon über 60 Trainingseinheiten hinter sich. In Schöneben gewann er beim Volkslanglauf, dann startete er in Kollerschlag und eine Woche später bei den Landesmeisterschaften in Gaflenz. In der schneelosen Zeit hält sich Hermann fit durch intensive Wald- und Holzarbeit bzw. Radfahren. Vor seiner Karriere als Langläufer war er Alpinfahrer, wobei er mit Spitzenläufern wie Sepp Loidl und Miaz Stiegler an diversen Meisterschaften teilnahm.

Nicht ohne ein wenig Stolz freut er sich, dass er einer der ersten Oberösterreicher war, der einen offiziellen Ausweis des Österreichischen Ski-Verbandes besaß.

Gratulationsartikel: Rohrbacher Rundschau, 15.2.2006

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14.2.1926

Wiener Morgenzeitung

Das neue Automobilgesetz.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuß zur Beratung des Kraftfahrgesetzes hat gestern den von der Regierung vorgelegten Entwurf mit einer Reihe von Abänderungsanträgen angenommen. Ein Teil dieser Anträge wird nicht im Gesetz, sondern in der zu erlassenden Kraftfahrverordnung Aufnahme finden. Insbesondere wurde die Schaffung eines Kraftfahrbeirates beschlossen. Der Entwurf kommt am Dienstag in den Vollausschuß und voraussichtlich am Donnerstag ins Plenum des Nationalrates.

Bei der Wiener Polizeidirektion wird in Hinkunft ein Evidenzbureau für Chauffeuranwärter errichtet werden. Bei Einziehung des Führerscheins muß vor der behördlichen Entscheidung eine Kommission von Fachmännern angehört werden. Für die Eröffnung von Fahrschulen wird künftighin die Erlaubnis des Landeshauptmannes eingeholt werden müssen. Das Mindestalter für Berufschauffeure wurde mit 21 Jahren festgesetzt.

Dem Gesetze unterliegen auch die Lenker von Motorrädern. Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit wurde beschlossen, daß diese nur so weit gesteigert werden darf, daß Personen und Eigentum nicht gefährdet werden. Schwere und Lastenautos dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten. Innerhalb von Ortschaften dürfen Autos nur mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 Kilometer fahren.

Historischer Zeitungsartikel: Wiener Morgenzeitung, 14.2.1926

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