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Gratulationsbild von Paul  Wagner
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ARTIKEL:
  • Publikation: Rieder Rundschau, 27.7.2005
  • Vorname: Paul
  • Familienname: Wagner
  • Wohnort: Schärding
  • Jubiläum: 80. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 28.7.1925
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

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27.7.2005

Rieder Rundschau

Paul Wagner, 80. Geburtstag

Das 80. Lebensjahr vollendete am 28. Juli 2005 das noch sehr aktive Seniorenring-Mitglied Paul Wagner.
Gratulationsartikel: Rieder Rundschau, 27.7.2005

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28.7.1925

Wiener Zeitung

Die Fahrtrichtung in Österreich.

Automobilunfälle, die sich in letzterer Zeit in Tirol ereignet haben, lassen die bereits wiederholt erörterte Frage der Vereinheitlichung der Vorschriften über die im Straßenverkehre einzuhaltende Fahrtrichtung wieder in den Vordergrund treten. Es handelt sich dabei um ein Problem des Straßenverkehres, welches durch die namentlich in der Nachkriegszeit sprunghaft gesteigerte Bedeutung des Kraftwagens als Verkehrsmittel ausgelöst wurde. Beim Verkehr mit Pferdefuhrwerken, die sich mit verhältnismäßig geringer Geschwindigkeit bewegen, kam diesen Fragen eine untergeordnete Bedeutung zu, sie wurden daher auch mehr oder minder partikularistisch geregelt. So ist es erklärlich, daß die Vorschriften über die Fahrtrichtung in den einzelnen Staaten, ja bisweilen innerhalb eines und desselben Staatsgebietes verschieden sind. Erst während des Krieges wurde unter dem Einflusse der Militärbehörden die Einheitlichkeit des Linksfahrens für alle Länder, mit Ausnahme des verkehrstechnisch vollkommen isolierten Landes Vorarlberg, hergestellt.

Für das Gebiet des heutigen Österreichs ergeben sich aus der Verschiedenheit der in den einzelnen Staaten eingehaltenen Fahrtrichtungen insofern besondere Schwierigkeiten, als die westlichen Nachbarstaaten rechts, die östlichen Nachbarstaaten, das sogenannte Neuausland, links fahren. Österreich, dem nur die Möglichkeit offen steht, sich der einen oder der anderen Gruppe anzuschließen, muß daher naturgemäß immer mit einer Gruppe seiner Nachbarstaaten hinsichtlich der Fahrtrichtung im Widerspruche stehen, solange die Bestrebungen zur Herbeiführung einer Gleichmäßigkeit in allen europäischen Staaten zu keinem Erfolg führen. Diese Bestrebungen gehen insbesondere vom Studienkomitee der Verkehrskommission des Völkerbundes aus.

Eine nur auf die österreichischen Grenzgebiete beschränkte Angleichung an die Bestimmungen der Nachbarstaaten würde das Übel nur vergrößern, weil hiedurch die Einheitlichkeit der Fahrtrichtung innerhalb des Bundesgebietes selbst durchbrochen würde und damit die aus der Verschiedenheit der Fahrtrichtung sich ergebenden Gefahrenmomente, unter denen dann auch der Inlandverkehr leiden würde, erhöht werden. Auch ist es zur Verhütung von Unfällen sicherlich wirkungsvoller, wenn der Kraftwagenlenker, der an der Staatsgrenze die Fahrt wegen der zollamtlichen Revision ohnehin unterbrechen muß, bei diesem Anlaß ausdrücklich auf die Bestimmungen über die Fahrtrichtung im Lande aufmerksam gemacht wird; innerhalb des Bundesgebietes bestände aber keine Möglichkeit, den Kraftwagenlenker beim Übertritt auf das Gebiet eines anderen Bundeslandes auf die Verschiedenheit der einzuhaltenden Fahrtrichtung besonders aufmerksam zu machen.

Solange die Frage der Fahrtrichtung nicht international geregelt ist, werden die in den einzelnen Staaten bestehenden verschiedenen Vorschriften immer eine gewisse Erschwerung des Durchzugsvekehres bedeuten und werden sich demnach Unfälle nicht vollkommen vermeiden lassen. Es sind jedoch alle Maßnahmen getroffen, um Unfälle, die sich infolge der Verschiedenheit der Fahrtrichtung ergeben können, nach Möglichkeit hintanzuhalten. So wird u. a., wie bereits erwähnt, jeder die Grenze überschreitende Fahrer seitens der Zollorgane auf die Vorschrift des Linksfahrens besonders aufmerksam gemacht und sind namentlich im Grenzgebiet auf den Straßen zahlreiche Tafeln angebracht, auf welchen diese Vorschrift in Erinnerung gebracht wird.

Historischer Zeitungsartikel: Wiener Zeitung, 28.7.1925

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