17.5.2006
16.5.1926
Aus Innsbruck, 15. d., wird gemeldet:
Die Landesregierung hat das sogenannte Organstrafmandat, durch das Organe der öffentlichen Aufsicht befugt werden, Personen, die bei Begehung gewisser kleiner Polizeiübertretungen auf frischer Tat ertappt werden, zu einer sofort zu entrichtenden Geldstrafe zu verhalten, auch für die Landbezirke in Tirol eingeführt, nachdem es sich in Innsbruck bewährt hat.
Mit der Verhängung der Strafe werden entsprechend legitimierte Gendarmeriebeamte betraut. Sie sind zur Einhebung von Geldstrafen bei Uebertretungen hauptsächlich der Straßenpolizei- und der Automobilvorschriften ermächtigt.
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