20.9.2005
13.9.1915
Die Sanitätsanstalten im Armeebereiche werden in letzter Zeit mit Zuschriften von Zivil- und Militärpersonen, selbst Behörden überschüttet, welche Bitten um Transferierung Erkrankter oder Verwundeter in das Hinterland enthalten. Meist wird zuerst ein im Hinterland gelegenes Spital um die schriftliche Zusicherung gebeten, daß ein Bett für den Verwundeten frei ist. Diese "Bettzusicherung" wird dann gewissermaßen als Dokument für eine bestimmt erwartete Bewilligung der Transferierung an die Sanitätsanstalt des Armeebereiches eingesendet.
Derartigen Bitten kann nicht entsprochen werden, weil einerseits der Grad der Verletzung oder Erkrankung einen Abschub ins Hinterland überhaupt nicht rechtfertigt, andererseits die Instradierung der Krankenzüge den Wünschen Einzelner nicht angepaßt werden kann.
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