24.5.2006
16.5.1956
(Schärding). - Durch einen Erlaß des Innenministeriums wurden alle inländischen Paßbehörden ermächtigt, an österreichische Staatsbürger ihres Bereiches Ausflugsscheine zum Grenzübergang nach Bayern auszustellen. Die Bewerber müssen sich ihren Paßstellen gegenüber als österreichische Staatsbürger ausweisen und erhalten dann einen entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Ausflugsschein.
Dadurch entfällt die Notwendigkeit, sich an der Grenze als Österreicher ausweisen zu müssen. Zum Ausflugsschein muß auch ein geeignetes Identitätsdokument mitgeführt werden.
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