2.8.2005
26.7.1915
Jene Alp-Besitzer, welche die Enthebung von Sennern oder Hirten vom Landsturmdienste erwirkt haben, wollen Sorge tragen, schon jetzt durch möglichste Heranziehung von weiblichen Hilfskräften und deren Heranbildung zu Ersatzkräften für den Rest der Alpperiode Vorsorge zu treffen, da mit einer Verlängerung der gewährten Enthebung der bis zu diesem Termine vom Militärdienst bzw. Landsturmdienste beurlaubten Senner oder Hirten etc. über den 31. August d. J. hinaus nicht gerechnet werden kann.
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