14.2.2006
16.2.1926
Die leidige Wohnungsfrage hat heute die ältesten Jahrgänge der Landlehrerschaft zu einer zwangslosen Besprechung nach Wien geführt, da gerade diese Gruppe der Lehrerschaft bei ihrer bevorstehenden Pensionierung durch den Verlust ihrer Dienstwohnung schweren wirtschaftlichen Nachteil erleidet. Direktor Eigl (Thaya) begrüßte die Erschienenen und besprach die Wohnverhältnisse der Lehrerschaft auf dem Lande.
Er wies auf die drohende Obdachlosigkeit hin, die vieler Lehrer bei ihrer Pensionierung harre, da die Gemeinden außerstande seien, Wohnungen für ihre Pensionisten freizumachen. Oberlehrer Wirth (Weikertschlag) sprach über den § 41 des Lehrerdienstgesetzes, der die Zwangspensionierung nach 35 Dienstjahren beinhaltet. Für die meisten Lehrer sei Ruhestand mit Wohnungsnot gleichbedeutend. Es sei ausgeschlossen, auf dem Lande sich eine Wohnung zu sichern, denn dort sei die Wohnungsnot so groß wie in der Stadt.
Direktor Wirth setzte sich dafür ein, daß Familienväter, die mehrere noch unversorgte Kinder haben, in der Dienstwohnung bleiben dürfen, bis sie ein Obdach haben. Auch [daß] diese, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, über eigenes Ansuchen noch über das 35. Dienstjahr hinaus weiterdienen dürfen. Es waren auch die Vertreter mehrerer Gewerkschaften erschienen.
Die Vertreter der Gewerkschaft christlicher Lehrer und Lehrerinnen Weber und Hanisch erklärten, daß ihre Gewerkschaft an der gegenwärtigen Fassung des § 41, den sich die Lehrerschaft nach langen Kämpfen errungen habe, nicht rütteln lasse. Sie anerkannten, daß die Beschaffung einer Wohnung für den pensionierten Lehrer nahezu unmöglich sei und erklärten sich bereit, gemeinsam mit den Versammelten nach einer Lösung zu suchen. Schließlich wurde ein dreigliedriger Ausschuß gewählt, der die weiteren Verhandlungen mit den Gewerkschaften führen wird.
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