24.8.2005
21.8.1915
Das Ackerbauministerium hat sich über Anregung verschiedener Interessenten an das Eisenbahnministerium mit dem Ersuchen gewendet, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die für den zu gewärtigenden Obstverkehr erforderlichen Transportmittel an den verschiedenen Versandstationen rechtzeitig und in entsprechender Zahl bereitgestellt werden.
Hiezu hat das Eisenbahnministerium darauf hingewiesen, daß behufs tadelloser Abwicklung des Obstverkehres schon mit Rücksicht auf die infolge des Kriegszustandes bestehenden besonderen Schwierigkeiten sich die Notwendigkeit ergibt, den beteiligten Bahnverwaltungen über den Umfang, die Zeit der Auslieferung, die Absende- und die Bestimmungsstationen dieser Transporte nähere Mitteilungen zu machen.
Nur auf Grund eines diesfälligen Beförderungsplanes wird den Eisenbahnverwaltungen die Möglichkeit eröffnet, betreffs der Wagenbeistellung und tunlichst schleunigen Beförderung dieses dem Verderben unterliegenden Transportgutes entsprechende Vorkehrungen zeitgerecht zu treffen. Die diesbezüglichen Erhebungen sind im Zuge.
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