12.10.2005
13.10.1925
Seit 1. d. M. gelten für eingeschriebene Briefe besondere Vorschriften, die vom Publikum zu beachten sind. Die Briefmarken sind rechts oben auf der Vorderseite des Briefumschlages anzubringen und nicht mehr, was häufig getan wurde, auf die Rückseite, gewissermaßen als Briefverschluß.
Bei Briefen, die nach dem außerdeutschen Auslande gehen, muß auf der Vorderseite als Überschrift das Wort "Recommande", nach Deutschland "Einschreiben" stehen.
Die Anschrift bei Briefen nach dem außerdeutschen Ausland ist in lateinischen Buchstaben niederzuschreiben. Bei diesem Anlasse sei nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Einschreibegebühr nach dem Ausland (außer Deutschland) derzeit 60 Groschen beträgt.
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