9.11.2005
19.11.1920
Ein Freund der Jugend hat, veranlaßt durch die immer wiederkehrenden schweren Kindermißhandlungen, die häufig den Tod oder lebenslange Schädigungen der Gemarterten zur Folge haben, der Zentralstelle für Kinderschutz und Jugendfürsorge (Wien 1. Bezirk, Hofgartengasse 3, 1. Stock, Tür 172) den Betrag von vorläufig 1000 Kronen übergeben, die in Teilbeträgen von je 100 Kronen an Personen zur Auszahlung gelangen sollen, die an die obengenannte Stelle Anzeigen von Kindermißhandlungen erstatten und dadurch ein rechtzeitiges Einschreiten zum Schutze der Kinder ermöglichen.
Der Betrag, eine Entschädigung für den durch die Anzeige verursachten Zeitverlust und Verdienstentgang, gelangt zur Auszahlung nur für den Fall, daß die Anzeige sich als eine begründete erweist. Die notwendigen Erhebungen werden von der Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft oder von dem Pestalozziverein durch deren eigene Organe durchgeführt, so daß zunächst ein polizeiliches Einschreiten vermieden wird.
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