27.7.2005
23.7.1920
Da die zur Verfügung stehenden Zuckermengen nicht ausreichen, um den auf das knappeste bemessenen Zuckerbedarf Österreichs zu decken, werden die Zuckerkarten für Mai mit Zucker, die für Juni mit Saccharin honoriert werden. Die Abgabe des Saccharins an die Konsumenten erfolgt durch ihre bisherigen Zuckerbezugsstellen. In Städten und Orten mit vorwiegend industrieller Bevölkerung wird in dem Saccharinmonat auf eine Zuckerkarte entsprechend einer Süßkraft von rund 750 Gramm eine Packung zu 100 Tabletten ausgegeben werden. In Orten mit vorwiegend ländlicher Bevölkerung sollten entsprechend einer Süßkraft von 500 Gramm Zucker 66 Tabletten zur Ausgabe gelangen.
Da aber Saccharin unbedingt in uneröffneten Originalpackungen verkauft werden muß, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit aber die kleinen Packungen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können, hat das Staatsamt für Volksernährung angeordnet, daß bis auf weiteres auch in Landgemeinden allgemein die höhere, also einem Zuckerwerte von 3/4 Kilogramm entsprechende Saccharinmenge von 100 Tabletten zur Ausgabe zu gelangen hat. Für je 3/4 Kilogramm Zucker der Bezugskarte ist eine Packung von 100 Tabletten Saccharin zuzuweisen. Zusatzkarten für Kranke, Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis zu sechs Jahren sowie die Bezugsscheine für Krankenanstalten und Kleinkinderheime sind aber nicht in Saccharin, sondern auch im Juni ausschließlich mit Weißzucker einzulösen.
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