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ARTIKEL:
  • Publikation: Rieder Rundschau, 17.5.2006
  • Vorname: Hedwig
  • Familienname: Fussl
  • Wohnort: Geinberg/ Haudering
  • Jubiläum: 90. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 9.5.1916
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

Logo der Zeitung »Rieder Rundschau«

17.5.2006

Rieder Rundschau

Hedwig Fussl, 90. Geburtstag

Das Seniorenbund-Gründungsmitglied Hedwig Fussl, Haudering, vollendete am 9. Mai 2006 das 90. Lebensjahr.
Gratulationsbild von Hedwig Fussl
Gratulationsartikel: Rieder Rundschau, 17.5.2006

Historisches Logo der Zeitung »Die Neue Zeitung«

9.5.1916

Die Neue Zeitung

Erhöhung der Zuckerration für mehrere Berufskreise.

Durch die Ministerialverordnung vom 4. März 1916 wurde die pro Kopf der Bevölkerung für den Zeitraum von vier Wochen zulässige Verbrauchsmenge an versteuertem Zucker mit höchstens 1 1/4 Kilogramm Zucker festgesetzt. Andererseits konnte sich die Regierung nicht der Erwägung verschließen, daß diese Beschränkung von bestimmten Kreisen der Bevölkerung, welche durch die Art ihrer Beschäftigung auf den Genuß von Zucker als Zusatz von Getränken ganz besonders angewiesen sind und sich derzeit ein anderes vollwertiges Nahrungsmittel nur schwer beschaffen können, sehr [...] empfunden wird.

Deshalb hat der Handelsminister in einer heute zur Verlautbarung gelangenden Verordnung bestimmt, daß 1. Personen, die in ununterbrochenen Betrieben, beziehungsweise Betriebszweigen als gewerbliche Arbeiter beschäftigt sind, 2. für Bergarbeiter und Hüttenarbeiter, 3. für das Fahr- und turnusmäßig Nachtdienst versehende Eisenbahn- und Postpersonal, die in Eisenbahnwerkstätten beschäftigten stabilisierten und nicht stabilisierten Arbeiter, sofern es sich um ununterbrochene Betriebe, beziehungsweise Betriebszweige handelt, 4. endlich für Forstarbeiter, welche durch die Natur ihrer Arbeit gezwungen sind, sich länger als einen Tag von ihrem ständigen Aufenthaltsorte ferne zu halten, die ihnen zukommende Zuckerration innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen auf 1 5/8 (ein fünf Achtel) Kilogramm Zucker erhöht wird.

Weiter sollen Kranke und kurgebrauchende Personen, für deren Ernährung besondere Rücksichten und Verhältnisse geboten sind, auf ärztliche Anordnung eine erhöhte Zuckermenge beziehen können. Schließlich wird für Bewohner von Gemeinden, welche in erfahrungsgemäß von Notständen heimgesuchten Gebieten gelegen sind, eine Erhöhung der für die betreffende Gemeinde festgesetzten Verbrauchsmenge um 1/4 Kilogramm Zucker pro Person gestattet.

Historischer Zeitungsartikel: Die Neue Zeitung, 9.5.1916

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