2.11.2005
22.10.1913
Nach einer Verordnung des Handelsministeriums vom 18. d. können in Hotels, Fabriken und sonstigen Etablissements über Wunsch und auf Kosten von Interessenten Postämter, und zwar auch dann errichtet werden, wenn ein allgemeines Verkehrsbedürfnis hiefür nicht vorliegt.
Dadurch wird es möglich, besonderen Wünschen Rechnung zu tragen, die sich durch das Aufblühen des Hotelwesens in einzelnen Kronländern infolge des an Größe und Bedeutung immer mehr zunehmenden Fremden- und Touristenverkehres geltend machen, und die darauf gerichtet sind, Post, Telegraphen und Telephon durch Errichtung eigener Postdienststellen für Einzelobjekte oder exponierte Punkte zur unbeschränkten Verfügung zu erhalten.
Weiters wird damit den nicht selten hervortretenden Bestrebungen größerer Fabriksunternehmungen, den Postbetrieb angegliedert zu erhalten, möglichst entsprochen werden können. Diese für die Sonderinteressen vorgesehenen Dienststellen schließen sich in der Amtsorganisation den bestehenden Postämtern an.
Für die Geschäftsführer sind jedoch einzelne Erleichterungen vorgesehen, soweit sie mit Rücksicht auf den meist in Betracht kommenden, bescheidenen Postverkehr zulässig erscheinen; auch ist damit darauf Bedacht genommen, die Kosten der Geschäftsführung für den Inhaber des Postamtes möglichst niedrig zu stellen.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.