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2689 Gratulationsartikel gefunden

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ARTIKEL:
  • Publikation: Steyrer Rundschau, 12.10.2005
  • Vorname: Gerhard
  • Familienname: Wiesholzer
  • Wohnort: Weyer-Land
  • Jubiläum: 65. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 8.10.1940
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

Logo der Zeitung »Steyrer Rundschau«

12.10.2005

Steyrer Rundschau

Gerhard Wiesholzer, 65. Geburtstag

Der Bürgermeister von Weyer-Land, Gerhard Wiesholzer (r.), feierte just am Tag der Bürger-Info Geburtstag. Am 8. Oktober wurde er 65 Jahre alt. Sein Weyrer Amtskollege Gerhard Klaffner (l.) hatte zuvor versprochen, keine Zeremonie zu veranstalten. Trotzdem lüftete der Weyrer Ortschef im vollen Saal im Egerer Schloss das Geheimnis.

Er, Amtsleiter Franz Schörkhuber sowie Ingrid Klausberger und Brigitte Fürnholzer schenkten dem 65-er eine Riesentorte vom Back-Künstler Hannes Schwarzlmülller. Viele der rund 80 Teilnehmer an der Versammlung ließen sich ein größeres oder kleineres Stück schmecken, unter anderem Rundschau-Mitarbeiter Helmut Eder und Ulrike Katzensteiner. Auch Tages-Moderator Helmut Retzl und sein Mitarbeiter Otto Kriegisch genossen den leckeren Energiespender.

Gratulationsbild von Gerhard Wiesholzer
Foto: © Rundschau
Gratulationsartikel: Steyrer Rundschau, 12.10.2005

Historisches Logo der Zeitung »Tages-Post«

9.9.1940

Tages-Post

Umtausch genußuntauglicher Eier

Um in Hinkunft Auseinandersetzungen des Verbrauchers mit dem Kleinverteiler beim Kauf genußuntauglicher Eier zu vermeiden, hat die Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft verfügt:

  1. Den Verbrauchern müssen die Eier, die innerhalb eines Versorgungszeitraumes auf die Einzelabschnitte der Reichseierkarte aufgerufen werden, in einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die kostenlose Nachlieferung einwandfreier Eier kann der Verbraucher nur dann verlangen, wenn er die genußuntauglichen Eier spätestens innerhalb des zweiten Tages nach dem Kauf seines Lieferanten gegenüber beanständet. Zum Beispiel: Beim Kauf am Montag kostenloser Umtausch bis Mittwoch. Wenn der Verkauf am Freitag erfolgt, kann der Verbraucher aus Billigkeitsgründen den Umtausch auch noch am Montag vornehmen.
  3. Der Kleinverteiler ist verpflichtet, die vom Verteiler übernommenen Eier zu durchleuchten. Unterläßt er diese Leuchtverpflichtung, läuft er Gefahr, nach der Anordnung Nr. 19/39 der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft und dem Lebensmittelgesetz bestraft zu werden.
Historischer Zeitungsartikel: Tages-Post, 9.9.1940

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