3.1.2006
3.1.1916
Das Handelsministerium hat nachstehenden Erlaß herausgegeben:
Das mit dem Handelsministerialerlaß vom 1. November 1915 verlautbarte Verbot der Versendung von Ansichtskarten mit Abbildungen von Städten usw. der Monarchie nach dem Auslande erstreckt sich auch auf Ansichtskarten, die Abbildung von Städten usw. der verbündeten Staaten und der von österreich-ungarischen Truppen besetzten feindlichen Gebiete darstellen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf die zur Herstellung solcher Postkarten verwendeten Klischees u. dgl.
Text der untenstehenden Eigenwerbung der »Reichspost« vom 3.1.1916:
damit sie erfahren, was in der Heimat vorgeht, die werden euch sehr dankbar dafür sein.
Feldpostbezugspreise der"Reichspost". Morgenausgabe 2.-. Morgen- und Nachmittagsausgabe: Kronen 2.50 monatlich, die reichillustrierte Wochenausgabe Kronen 3.- halbjährlich bei Voreinsendung des Betrags an die Verwaltung, Wien VIII, Strozzigasse 8.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.