8.3.2006
26.2.1909
Das k. k. Eisenbahnministerium hat mit Z. 65.079 am 10. v. M. in dankenswerter Weise an sämtliche Bahnverwaltungen einen Erlaß hinausgegeben, der die Beschleunigung von Fischtransporten auf den Bahnen bezweckt. Der Erlaß gipfelt in folgenden Punkten:
Erstellung von Fischfahrplänen bei regelmäßigen Transporten; Abtransport vereinzelter größerer Transporte; Abhängen von Waggons zugunsten von Fischwaggons; Verschiebung der Transporte bei längerem Aufenthalt in Stationen; Aufnahme und Ausfolgung lebender Fische außerhalb der Amtsstunden; telegraphische Bekanntgabe von Ablieferungshindernissen.
Dieser Erlaß ist sehr dankenswert, denn dem Fischzüchter, der seine Ware bisher nur mit Herzklopfen zur Bahn führte, kann diese Verfügung, wenn sie auch recht unverbindlich ist und die harten Bestimmungen des Betriebsreglements nicht aufhebt, immerhin zu einiger Beruhigung dienen. Es gibt aber auf der Welt nichts, was nicht noch besser sein könnte, und so wollen wir wünschen, daß unsere Bahnverwaltungen nach dem Muster des Deutschen Reiches noch einen weiteren Punkt folgen lassen, welcher anordnet, daß zur Fischbeförderung Personenzüge zu benützen sind.
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