7.12.2005
12.12.1913
Der Wiener Gewerbegenossenschaftsverband hat folgende Zuschrift an die Bezirksvertretungen gerichtet: "Ueber Anregung einer Bezirksvertretung hat sich der Wiener Gewerbegenossenschaftsverband in seiner letzten Ausschußsitzung neuerdings mit der Hausiererfrage befaßt, beziehungsweise mit den durch das Ueberhandnehmen der Hausierer hervorgerufenen Schädigungen der seßhaften Gewerbetreibenden und sonstigen Uebelständen.
Da die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine radikale Beseitigung dieser Mißstände durch Einschreiten der Behörden unmöglich machen, wurde beschlossen, zur Selbsthilfe zu schreiten und an die Kollegialität der Gewerbetreibenden zu appellieren, deren Lokale von Hausierern aufgesucht werden. Der Verband wendet sich demnach insbesonders an die Besitzer von Gast- und Kaffeehäusern, deren Kundschaft ja zum großen Teile aus Gewerbetreibenden besteht, mit dem Ersuchen, im Interesse der Solidarität des Gewerbestandes Hausierern den Zutritt in ihre Geschäfte nicht mehr zu gestatten und das Hausiererverbot am Eingange deutlich kund zu machen.
Der Verband richtet das diesbezügliche Ersuchen unter einem an die Genossenschaften der Gastwirte und Kaffeesieder in Wien. Gleichzeitig ersucht er aber auch die Bezirksvertretungen der Wiener Gemeindebezirke, im gleichen Sinne auf die dortigen Hausherrenvereinigungen einzuwirken, wobei insbesondere darauf hinzuweisen wäre, daß durch das ungehinderte Eintreten der Hausierer in die Häuser auch die Sicherheit gefährdet wird, weil die Kontrolle der ein- und ausgehenden Personen dadurch erschwert und so Diebstähle begünstigt werden.
Für den Gewerbegenossenschaftsverband der Verbandsobmann: Josef Stary.
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