1.3.2006
27.2.1916
Aus dem Rathause wird uns heute mitgeteilt:
Ab 1. März wird das bestehende Rauchverbot am Triebwagen der städtischen Straßenbahnen auf die rückwärtige Plattform ausgedehnt. Nur wenn kein Beiwagen mitgeführt wird, darf auf der rückwärtigen Plattform und im hinteren Abteil der Triebwagen geraucht werden.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.