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138 Gratulationsartikel gefunden

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Beitrag 15 von 138

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Gratulationsbild von Margaretha Schmid
Foto: © Privat
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ARTIKEL:
  • Publikation: Urfahrer Rundschau, 2.11.2005
  • Vorname: Margaretha
  • Familienname: Schmid
  • Wohnort: Gramastetten
  • Jubiläum: 85. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 30.10.1920
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

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2.11.2005

Urfahrer Rundschau

Margaretha Schmid, 85. Geburtstag

Margaretha Schmid feierte am 30. Oktober 2005 ihren 85. Geburstag.
Gratulationsartikel: Urfahrer Rundschau, 2.11.2005

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30.10.1920

Reichspost

Amerikanische Spende für Witwen der Intelligenzberufe.

Amtlich wird mitgeteilt:

Der Commonwealth Fund in New York hat einen Nachtrag zu seiner ersten Spende übersendet, der abermals für die Angehörigen der Intelligenzberufe bestimmt ist. Aus dieser Spende werden auch diesmal dieselben Gruppen von Personen zu beteilen sein, die das erste Mal bedacht worden sind, da der Begriff "Intellektuellenklasse" in Amerika ein wesentlich engerer ist, als jener eines "geistigen Arbeiters" bei uns.

Aus dem Nachtrag werden in erster Linie jene besonderen Notfälle, die bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten, und dann vor allem Witwen beteilt werden. In Wien und Niederösterreich können sich Witwen nach Intellektuellen an die in Frage kommenden Berufsorganisationen oder soweit die verstorbenen Gatten den Lehr-, Schriftsteller- oder Künstlerberufen angehörten, auch an das Staatsamt für Unterricht, ferner Hinterbliebene nach Offizieren an das Staatsamt für Heerwesen, nach Richtern, Anwälten und Notaren an das Staatsamt für Justiz und nach akademisch gebildeten öffentlichen Angestellten an das Staatsamt für Volksernährung wenden.

Bei Ingenieuren und Architekten ist der Ingenieur- und Architektenverein in Wien mit der Verteilung betreut worden. In den einzelnen österreichischen Ländern wird die Verteilung ebenfalls unter Mitwirkung der Fachorganisationen vor sich gehen, während die den oben erwähnten Staatsämtern zukommende Funktion den Landesregierungen zufällt.

Es muß besonders darauf aufmerksam gemacht werden, daß bei Witwen nach öffentlichen Angestellten, abgesehen von solchen nach Lehrpersonen, Schriftstellern, Künstlern oder Offizieren, nur jene berücksichtigt werden können, deren Gatten die volle Hochschulbildung erlangt hatten. Auch jene hier in Frage kommenden Angehörigen der Intelligenzberufe, die zwar die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, deren frühere Dienstbehörde jedoch außerhalb der gegenwärtigen Staatsgrenzen liegt, können sich je nach ihrem Berufe und Wohnort an eines der obengenannten Staatsämter oder an die betreffende Landesregierung wenden.

Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 30.10.1920

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