8.2.2006
4.2.1911
Ueber die "Lebensfremdheit" der Richter wird viel geklagt. Ob mit Recht oder mit Unrecht, soll hier natürlich nicht untersucht werden. Ein selbst in Sportsachen genau informierter Richter ist aber jedenfalls der Präsident der Strafkammer von Epinal, der unlängst eine Radfahrer wegen angeblichen Schnellfahrens abzuurteilen hatte. Der Radfahrer leugnete natürlich, aber damit hatte er einem derart sportkundigen Richter wie dem Präsidenten von Epinal gegenüber kein Glück!
"Denn", so erklärte dieser mit überlegenem Hohn: "die Hühner und die Frauen sind der Schrecken des Radfahrers - aber die Radfahrer sind die Schrecken aller Fussgänger! Die Radfahrer fahren nie schnell genug ... sich selbst nie schnell genug! Das haben sie mit den Automobilisten gemein! Das Zweirad des Angeklagten ist als Corpus delicti zur Stelle: es zeigt eine ganz tiefgebogene Lenkstange.
Eine solche Lenkstange hindert zunächst am Sehen. Ich habe selber eines Tages einen Radfahrer gesehen, welcher infolgedessen wie eine Kanonenkugel mit dem Kopf von hinten in einen Heuwagen hineinfuhr. Er hatte sich mit dem Kopf so tief in das Heu hineingebohrt, dass verschiedene starke Männer ihn mit Gewalt an den Beinen wieder herausziehen mussten! Ferner dient die tiefgebogene Lenkstange zum schnellen Fahren - und der angeklagte Radfahrer wird daher zu 25 Frcs. Strafe verurteilt!" Wer ruft da nicht aus: "O weiser und gerechter Richter!?"
Unsere Herren Landgendarmen mögen also aus der Weisheit des Richters von Epinal Nutzen ziehen und ihren schon ebenso zahlreichen wie einfachen Mitteln zur Bestimmung der Geschwindigkeit eines Radfahrers das eben erwähnte hinzuzufügen: ein Radfahrer mit tiefgebogener Lenkstange fährt schnell - und ein Radfahrer mit hochgebogener Lenkstange fährt langsam! ...
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