11.4.2006
31.3.1956
Taxichauffeure haben auf Grund ihres Berufes einen Anspruch auf einen Waffenschein. Dies ist die neue Entscheidung des Innenministeriums, die auf Grund der zahlreichen Überfälle auf Taxichauffeure gefällt wurde. Jeder einzelne Taxichauffeur kann daher damit rechnen, daß er einen Waffenschein erhält, wenn er darum ansucht und wenn die nötigen Voraussetzungen zum Erwerb des Waffenscheines gegeben sind, wie zum Beispiel Unbescholtenheit.
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