3.8.2005
Eine stattliche Gratulantenschar fand sich bei Elisabeth Linskeseder, der bekannten Tannerwirtin, zum 90. Geburtstag ein. Eine Abordnung der Gemeinde, der Seniorenbund mit Bezirksobmann Josef Knoll und Obmann Josef Aichinger, Vizebürgermeister Harald Grüner, Nachbarn und Freunde gratulierten der Jubilarin.
Die Tannerwirtin und ihr unvergessener Gatte Max waren als Wirtsleute echte Originale. "Es war immer eine Gaudi, wenn wir beim Tannerwirt waren", meinte ein älterer Stammgast. Wenn der Max und die Liesl den "Barometer" anstimmten, dann lauschten alle gespannt auf diese heitere Weise. Ihr Gatte Max war 30 Jahre im Hagenberger Gemeinderat, davon zwölf Jahre Vizebürgermeister. Dass die Gast- und Landwirtin viel zusätzliche Arbeit auf sich nehmen und Verständnis aufbringen musste, versteht sich von selbst. Elisabeth Linskeseder war mehr als ein Jahrzehnt Obfrau des Seniorenbundes. Bei der Geburtstagsfeier wurden viele Anekdoten, die sich beim Tannerwirt zugetragen haben, in Erinnerung gerufen. Eine Freude der Jubilarin ist es, dass Tochter Elisabeth und Schwiegersohn Erwin Schoißengeier das Gasthaus so erfolgreich weiterführen.
27.7.1915
In der jüngsten Zeit wurde der bäuerlichen Bevölkerung des öfteren in und außer der Presse empfohlen, beim Verkaufen ihrer Erzeugnisse zur Vermeidung einer Verfolgung wegen Preistreiberei einen Preis überhaupt nicht zu fordern, sondern den Kauflustigen nur zu fragen, was er für die Ware bezahlen wolle und den Handel dann nicht abzuschließen, wenn der gebotene Preis den Erwartungen nicht entspricht.
Auch ein solches Verhalten des Verkäufers, der die Ware nicht früher abgibt, als bis ihm der offenbar übermäßige Preis, den er vor Augen hat, geboten wird, begründet den Tatbestand der Preistreiberei, und wurden auch bereits viele Leute, die sich bei Verkäufen so benahmen, nicht nur an Geld, sondern auch mit Arrest empfindlich bestraft. Aber auch jene, die in der geschilderten Weise zur Preistreiberei aneifern, laufen Gefahr, vom Strafgerichte verfolgt und besonders dann mit strengen Strafen belegt zu werden, wenn sie ihre Belehrungen an weitere Kreise in Druckschriften, Rundschreiben oder in Versammlungsreden richten. Es kann daher nur eindringlich gewarnt werden, Ratschläge solcher Art zu erteilen oder zu befolgen.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.