8.2.2006
7.2.1956
Auf Antrag des Wiener Jugendamtes hat die Polizei eine Verbreitungsbeschränkung für das Filmplakat "Schade, daß sie eine Kanaille ist", das eine Photographie der Hauptdarstellerin Sophia Loren zeigt, verfügt. Das Plakat muß überklebt werden. Die Nummer der Straßenbahnzeitung "Ring-Rund", die das Plakat auf der Titelseite abgedruckt hat, wurde eingezogen.
In der Begründung dieser Maßnahme heißt es, die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Jugendfürsorge habe gezeigt, daß Plakate dieser Art geeignet sind, die geistige und sittliche Entwicklung der Jugendlichen "im Sinne des zitierten (Schmutz- und Schund-) Gesetzes" schädlich zu beeinflussen.
- Die Wiener haben das Plakat gesehen: Es zeigte ausnahmsweise keine Kurven. Die Beanstandung erfolgte also offenbar wegen des Gesichtsausdruckes im Zusammenhang mit der Aufschrift, die gewiß nicht sehr vornehm, aber doch auch nicht gerade unanständig ist. Der Film, den wir noch nicht kennen - er behandelt eine Diebskomödie -, wurde im Ausland gelobt und soll in einem der künstlerisch ambitionierten Wiener Kinos aufgeführt werden, dessen Leitung eher katholischen Kreisen nahesteht.
Es ist also zu überlegen, ob die Verdammung des Plakats nicht ein wenig vorschnell erfolgt ist. Es könnte sein, daß viele Jugendliche erst durch das Verbot auf Plakat, Film und Kanaille aufmerksam werden - und daß man im Ausland Wien mit Dornbirn zu verwechseln beginnt. Und das wäre schade.
Text der historischen Werbung:
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