10.8.2005
10.8.1925
Bezugnehmend auf Ihren Artikel "Der Schutzbündler mit der Pistole" in der "Reichspost" vom 7. d. möchte ich Ihnen die bezeichnende Tatsache mitteilen, daß - im Gegensatz zum vorbestraften Schurk - mir grundlos die Verlängerung des Waffenpasses verweigert wurde. Vom März 1915 bis zum Umsturz eingerückt (davon 2 1/4 Jahre an der Front), erhielt ich nach dem Umsturz anstandslos einen Waffenpaß für die Pistole, die ich im Kriege als Dienstwaffe (Reserveoffizier) trug. Im Jahre 1921 wurde der Paß ebenso anstandslos verlängert. Als ich nun im Dezember 1924 wieder um Verlängerung ansuchte, erlebte ich das Wunder, daß die Polizeidirektion mein Ansuchen abschlägig beschied. Der Rekurs dagegen wurde bis heute nicht erledigt.
Ich bemerke hiezu, daß ich selbstverständlich nicht nur nicht vorbestraft bin, sondern überhaupt nie etwas mit der Polizei zu tun hatte. Als Hochschüler und gewesenen Frontoffizier hätte man mich wohl auch für so vernünftig halten können (bis 1924 war dies ja scheinbar auch der Fall), daß ich keinen Mißbrauch mit einer Waffe treibe.
Die Abweisung kann daher nur politische Gründe haben; vielleicht weil ich nicht "Schutzbündler" bin und mich nicht der Protektion irgend eines Genossen erfreue. Will Herr Landeshauptmann Seitz alle guten Elemente entwaffnen, um den roten Rowdys freie Bahn zu schaffen?
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