1.6.2005
31.5.1920
Infolge der Versorgungsschwierigkeiten ist eine allgemeine Aufnahme von Fremden in Vorarlberg unmöglich, und einzelne Gemeinden haben eine Fremdenbeherbergung direkt abgelehnt. Die Landesregierung wird unter diesen Umständen nur einen beschränkten Fremdenverkehr in der Höchstdauer von vier Wochen in der Zeit vom 1. Juni bis Mitte September gestatten.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.