30.11.2005
26.11.1910
Aus Wien wird berichtet:
Handelsminister Weiskirchner hat soeben eine Verordnung herausgegeben, durch welche österreichische Handelsschiffe, die einen Passagierdienst von österreichischen Häfen über Gibraltar oder Aden hinaus in der sogenannten weiten Schiffahrt unterhalten, zur Ausrüstung mit Funkentelegraphenstationen verpflichtet werden. Diese Funkentelegraphenstationen müssen einen Telegrammaustausch aus mindestens hundert Seemeilen Entfernung gewährleisten und dazu dienlich sein, mit Küsten oder anderen Bordstationen ohne Unterschied des Systems in Verkehr zu treten.
Oesterreich ist der erste unter den europäischen Staaten, der eine solche für die Sicherheit des Schiffsverkehrs hochbedeutsame Maßnahme trifft.
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