Was gilt nun als Personalausweis?
Durch die gestern kundgemachte Verordnung des Innenministeriums wurde die I-Karte, die uns von den Besatzungsmächten aufgezwungen worden war, abgeschafft. Aber die amtliche Mitteilung sagt nicht nur, daß niemand mehr verpflichtet ist, die I-Karte bei sich zu tragen, sie erklärt auch, daß die I-Karte nun überhaupt ungültig ist. Daraus ergibt sich aber die Frage, was gilt von jetzt an als gültiges Personaldokument, mit dem man sich vor Behörden ausweisen kann? Gewiß, in erster Linie der Reisepaß. Aber da niemand verpflichtet ist, im Inland einen Paß stets mit sich herumzutragen, muß wohl mangels anderer gesetzlicher Bestimmungen jedes Personaldokument, also Dienstlegitimationen, Geburtsschein, Staatsbürgerschaftsnachweis, Führerschein und auch der Meldezettel als Ausweis genügen.
Historischer Zeitungsartikel: Arbeiter-Zeitung, 25.6.1955