1.3.2005
25.2.1925
Wegen abgelehnter Lohnforderungen stehen in Innsbruck und den meisten Orten Tirols seit voriger Woche die Rauchfangkehrergehilfen in Streik. In Hall sind die Streikenden auf ein drastisches Mittel verfallen, um einen Streikbruch zu verhindern. Sie haben nämlich ihren Meistern das gesamte Werkzeug versteckt, so daß kein Meister selbst die Kehrarbeiten vornehmen kann.
Die Polizei ist auf der Suche nach den versteckten Geräten. So spassig diese Geschichte jedoch erscheinen mag, so strafbar ist dieser offenkundige Mißbrauch des Streikrechtes, der sich weniger gegen die Meister, als gegen lebenswichtige Interessen der Allgemeinheit richtet. Wer bezahlt den ganz unberechenbaren Schaden, der allenfalls durch ein Kaminfeuer entstehen kann. Auch das Streikrecht hat seine Grenzen.
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