3.5.2006
26.4.1916
Durch eine Verordnung des Gesamtministeriums wird in Oesterreich für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 die sog. Sommerzeit eingeführt. Danach beginnt der 1. Mai 1916 am 30. April 1916, um 11 Uhr abends, der bisherigen Zeitrechnung, der 30. September endet eine Stunde nach Mitternacht der neuen Zeitrechnung. Gegen die bisher gebräuchliche Ortszeit oder Bahnzeit wird die Uhr am 30. April 1916, um 11 Uhr abends, um eine Stunde vorzurücken und bis Ende September 1916 auf diesem Stande zu halten sein.
Es werden demnach dort, wo die Ortszeit von der seitens der Bahnen und der Postanstalten bisher durchgängig eingehaltenen mitteleuropäischen Zeit differierte, diese Differenzen auch im Sommer 1916 gegenüber der neuen Zeit unverändert bleiben. Durch diese Maßnahme soll eine bessere Ausnützung des Tageslichtes in den Sommermonaten ermöglicht und hiedurch die gerade in der gegenwärtigen Zeit erwünschte bessere Ausnützung der Arbeitszeit und Ersparnis an Brenn- und Heizstoffen gefördert werden.
Irgendwelche Schwierigkeiten für das internationale Verkehrswesen sind aus dieser Zeitverschiebung nicht zu besorgen, da dieselbe auch im deutschen Reich, in Ungarn und in den von uns besetzten Gebieten Rußlands und des Balkans verfügt wurde. Die Befürchtungen, welche manche Landwirte bezügliche der Melkzeiten hegen, sind nicht begründet, weil der Fahrplan der Bahnen ebenfalls um eine Stunde verschoben wird, wodurch sich die Uebereinstimmung mit der neuen Arbeitszeit von selbst ergibt.
Um die Erreichung des mit der Einführung der "Sommerzeit" angestrebten Zweckes zu sichern, wurden die politischen Behörden angewiesen, allfällige Versuche, die Wirkung dieser Maßnahme durch Verlegung der Geschäftsstunden u. dgl. zu durchkreuzen, mit aller Entschiedenheit hintanzuhalten.
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