Die Regelung der Sperrstunde.
Der Niederösterreichische Gewerbeverein hat sich in einer ausführlichen Eingabe an die Polizeidirektion mit dem Ersuchen gewendet, in authentischer Weise feststellen zu wollen, daß die Hausbesorger kein Recht darauf haben, während der Wintermonate die Haustore erst um 6 Uhr aufsperren zu müssen und zwischen 5 und 6 Uhr früh von den Mietparteien, die wegen frühen Beginnes der Arbeit das Haus noch vor 6 Uhr verlassen müssen, ein Sperrgeld einzuheben.
Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 27.10.1910