15.6.2005
12.6.1955
Das Sekretariat des Bundesjugendringes hat sich wiederum mit der Berufsnot der Jugend beschäftigt und festgestellt, daß gegenwärtig noch immer 8000 arbeit- und lehrstellensuchende Jugendliche bei den Arbeitsämtern vorgemerkt sind. Angesichts dieser Situation schlägt der Bundesjugendring folgende Maßnahmen vor:
Ein berufsvorbereitendes, obligatorisches neuntes Schuljahr; Errichtung von Arbeitsstätten (Gemeinschaftswerkstätten, Fachsonderklassen) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kammern; Überbrückungsmaßnahmen für junge Mädchen, die sich für einen sozialen Beruf (Pflegerin) entschlossen haben, aber erst mit dem sechzehnten oder achtzehnten Lebensjahr dafür ausgebildet werden können; Reform der Berufsausbildung durch moderne gesetzliche Bestimmungen, die die veralteten Bestimmungen der Gewerbeordnung ersetzen und die Errichtung von Ausbildungswerkstätten fördern; Halbzeitbeschäftigung für Vierzehn- bis Sechzehnjährige in Großbetrieben, besonders für Mädchen; Errichtung, Ausbau und Förderung von Lehrwerkstätten in privaten Betrieben und in Betrieben der öffentlichen Hand; größere Mittel für Stipendien an sozialbedürftige Schüler und schließlich Bereitstellung außerordentlicher Mittel der öffentlichen Hand zur Bekämpfung der Berufsnot der Jugend.
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