22.6.2005
15.6.1915
Zwecks Hintanhaltung der Verbreitung von Infektionskrankheiten werden ab 15. ds. M. alle gepolsterten Wagen 1. und 2. Klasse aus den Personenzugsgarnituren entfernt, sodaß die Personenzüge nur mehr Wagen 3. Klasse führen. Für Reisende 2. Klasse werden Wagen 3. Klasse mit Anschrift der Klassenbezeichnung geführt und es sind zur Bequemlichkeit der Reisenden in der 2. Klasse die Bänke mit 5 und 4 Plätzen nur mit 3 Reisenden, Bänke mit 3 Plätzen mit 2 und solche mit 2 Plätzen nur mit einem Reisenden zu besetzen.
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Ein DER LICHTBLICK Projekt.