22.5.1936
Die Ravag richtet eine eindringliche Warnung an das Publikum, in der darauf hingewiesen wird, daß die Verwendung von elektrischen Geräten und Maschinen, die den Rundfunkempfang stören, nicht gestattet ist. Derartige Apparate müssen mit Störschutzvorrichtungen versehen sein; wenn nicht rechtzeitig dafür gesorgt wird, kann die Behörde die Anbringung derartiger Vorrichtungen veranlassen.
Als Störer kommen vor allem Geräte in Betracht, bei denen kleine Motoren verwendet werden, wie zum Beispiel Staubsauger, Nähmaschinen, Küchengeräte, Ventilatoren, Kühlanlagen, zahnärztliche Bohrmaschinen, unvorschriftsmäßig ausgeführte Bestrahlungsgeräte, gewisse elektrische Feuerzeuge usw. Es wird deshalb empfohlen, schon beim Ankauf derartiger Apparate dafür Sorge zu tragen, daß sie mit dem entsprechenden Störschutz versehen werden.
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