8.5.1920
Von den Bewerbern um ärarische Dienstpferde (Reservepferde) (solche Pferde stehen derzeit und voraussichtlich in absehbarer Zeit nur so wenig zur Verfügung, daß auch weiterhin nur ein kleiner Bruchteil der bereits erliegenden Gesuche berücksichtigt werden kann) werden in erster Linie mit höherer Erwerbsunfähigkeit qualifizierte Invalide, in zweiter Linie besonders bedürftige kleine Landwirte berücksichtigt.
Neuhinzutretende Bewerber haben mit Rücksicht auf die große Zahl der bereits vorliegenden Gesuche nur eine ganz geringe Aussicht auf Erfolg. Die mit Reservepferden beteilten Bewerber werden rechtzeitig verständigt. Betreibungen sind als zwecklos zu unterlassen.
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