Aus Graz, 22. d., wird gemeldet:
Vor dem hiesigen Schwurgericht hatte sich heute die Magd Margarete Faritz, die ihr vierzehn Tage altes Kind bei Wörth nächst Gratkorn in die Mur geworfen hatte, wegen dieses Delikts zu verantworten.
Die Angeklagte war der Tat vollkommen geständig, die Geschwornen aber verneinten die einzige Schuldfrage auf gemeinen Mord mit zehn gegen zwei Stimmen, infolgedessen die Angeklagte freigesprochen wurde. Aehnliche Verdikte sind in letzter Zeit wiederholt gefällt werden. Da darf es nicht wundernehmen, wenn das Vertrauen zu den Geschwornengerichten immer mehr ins Wanken kommt.
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